So lernen Kinder frühzeitig den Umgang mit Geld: 

... 4 Jahre: Geld brauchen Kinder jetzt noch nicht. Aber wenn sie Muscheln und Murmeln sammeln und tauschen bereiten sie das schon früh auf den ersten Umgang mit Münzen.

5 Jahre: Dass ein 1 Euro-Stück mehr Wert haben soll als sechs oder sieben 10-Cent-Stücke ist für Kindergartenkinder schwer verständlich. Einfacher ist Anschauungsunterricht im Kaufmannsladen. Malen Sie den Preis mit Kreisen auf ein Stück Papier. Zum Beispiel kosten die Möhren 50 Cent, also malen Sie 5 Kreise auf. So ist der Umgang mit Spielgeld ganz nebenbei auch ein praktisches Zähltraining.

6 Jahre: Der Schulstart ist für unser Kinder in vielerlei Hinsicht eine große Umstellung. Deshalb ist es sinnvoll, den Start mit dem Taschengeld vorzuverlegen, Ostern oder Pfingsten bieten sich an. Diese Tage bieten sich in den darauffolgenden Jahren auch gut zur Neufestlegung der Höhe des Taschengeldes an. Taschengeldanfänger sollten erst einmal lernen, mit wenigen Münzen umzugehen, die im Portemonnaie als "Taschengeld für sofort" gesammelt werden. Und die Extra-Einnahmen zum Geburtstag oder Schulanfang wandern in die Spardose. 

7 Jahre: Das erste eigene Konto? Die Kinder sind mit dem siebenten Lebensjahr beschränkt geschäftsfähig. Also bietet sich beispielsweise ein Sparbuch an. So lernen Kinder frühzeitig das gezielte Sparen für einen besonderen Wunsch. Zur Eröffnung brauchen Sie Ihren Ausweis und die Geburtsurkunde des Kindes und natürlich das Gesparte. Vereinbaren Sie aber, dass ihr Kind mit Ihrer Zustimmung nichts abheben darf. Damit Kinder vernünftige Maßstäbe für das Geldausgeben lernen, sollten Sie Ihre Kinder selbständig einkaufen lassen. So können sie sich über Preise informieren und ein Gefühl dafür bekommen, was teuer oder preiswert ist.

Wie es weitergeht lesen Sie im Buch "Taschengeld & Co" von Hermann Liebenow, erschienen im Reinhardt-Verlag 

 
 

Praxistipps: 

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  • Ihr Kind sollte fest mit dem Taschengeld rechnen können, halten Sie deshalb Höhe und Zahltag regelmäßig ein.
  • Taschengeld ist weder Belohnung, noch Bestrafung. Zur Wiedergutmachung von Beschädigungen kann aber ein Teilbetrag eingesetzt werden.
  • Spielen und Wetten um Geld ist verboten, denn Geld steht für geleistete Arbeit
  • Borgen und Verleihen von Geld ist nur mit Ihrem Wissen erlaubt.
  • Vorschüsse gibt es nicht, verlorenes oder falsch eingesetztes Geld wird nicht ersetzt. Das gibt den Anreiz, besser auf das Taschengeld aufzupassen.
 
 

Taschengeld je nach Alter empfiehlt der Deutsche Kinderschutzbund folgende Beträge:  

... 6 bis 7 Jahre 1,00 bis  2,00 EUR wöchentlich
8 bis 9 Jahre 2,00 bis 2,50 EUR wöchentlich
10 bis 11 Jahre zwischen 10 und 13 EUR monatlich
12 bis 15 Jahre zwischen 15 und 20 EUR monatlich
16 bis 17 Jahre zwischen 30 und 40 EUR monatlich
 
 

Impressum, letzte Aktualisierung: 03.12.2008, ® Springmäuschen - Hier turnen Kinder von 0 bis 6